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Vergütung

Die Kanzlei berät ihre Mandanten insbesondere aufgrund der vereinbarten Stundensätze. Diese können unterschiedlich ausfallen, die Bestimmung ihrer Höhe ist nicht nur von der Schwierigkeit und vom Ausmaß des Beratungsfalls abhängig, sondern auch von der Person oder den Personen der Juristen der Kanzlei, die sich an der Rechtsberatung im gegebenen Fall beteiligen werden.

Neben Stundensätzen kann zwischen der Kanzlei und dem Mandanten auch eine pauschale Vergütung für die rechtliche Beratung im konkreten Fall vereinbart werden. Die Höhe dieser pauschalen Vergütung ist dabei insbesondere von der Aufwendigkeit, Schwierigkeit und vom Wert des entsprechenden Falls abhängig. Pauschale Vergütungen werden von der Kanzlei insbesondere bei Umwandlungen von Handelsgesellschaften und Akquisitionen vereinbart.

Üblicherweise wird ein schriftlicher Rechtsberatungsvertrag zwischen der Kanzlei und dem Mandanten geschlossen. Dieser Vertrag kann sich entweder auf alle Fälle erstrecken, die bereits eingetreten sind oder eintreten werden, bei denen der Mandant rechtliche Unterstützung durch unsere Kanzlei wünscht, oder auch nur auf einen ganz konkreten Fall oder Fallkreis. Die Wahl ist hierbei stets und ausschließlich vom Wunsch eines jeden konkreten Mandanten abhängig.

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