Honorar
Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen für Mandanten insbesondere auf der Grundlage vereinbarter Stundensätze. Ihre Höhe leitet sich in erster Linie vom Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Beratung sowie von der Qualifikation und Erfahrung der beteiligen Rechtsanwälten ab. Das Honorar für durch die Kanzlei erbrachte Rechtsdienstleistungen beträgt in der Regel 2 500 CZK bis 6 000 CZK pro Stunde und beinhaltet bereits die damit verbundene Tätigkeit des administrativen Personals.
Neben den Stundensätzen kann zwischen der Kanzlei und dem Mandanten im Einzelfall auch eine pauschale Vergütung vereinbart werden, deren Höhe insbesondere vom Aufwand, Schwierigkeitsgrad und Auftragswert abhängig ist. Pauschale Vergütungen legt die Kanzlei insbesondere bei der Umwandlung von Gesellschaften und bei Unternehmenskäufen zugrunde.
Über die gewünschten Beratungsleistungen wird zwischen der Kanzlei und dem Mandanten üblicherweise ein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag bezieht sich entweder auf alle Fälle, in denen der Mandant durch die Kanzlei beraten werden möchte, oder ggf. nur auf einen bestimmten Fall bzw. bestimmte Fälle. Die diesbezügliche Wahl ist stets und ausschließlich dem betreffenden Mandanten überlassen.











